Verkehrscoaching - ASB Döbling

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Erste Hilfe-Kurse
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Verkehrscoaching

Alkoholisierte Lenker von Kraftfahrzeugen, die das erste Mal einen Delikt im Bereich von 0,8 bis 1,19 Promille begehen, müssen sich seit dem 1. September 2009, gem. §14 und 15 der 9. Novelle zur FSG-DV (Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung) einem Verkehrscoaching unterziehen. Die Entzugsdauer des Führerscheins beträgt einen Monat, die Frist, in der das Verkehrscoaching absolviert werden muss, beträgt drei bis vier Monate und wird von der zuständigen Behörde festgelegt. Die Frist kann dem Bescheid entnommen werden.
Das Verkehrscoaching ist eine halbtägige Veranstaltung und besteht aus vier Kurseinheiten zu je 50 Minuten.

Das Verkehrscoaching wird in Gruppen von bis zu 12 Teilnehmern durchgeführt. Es gibt weder eine Prüfung noch wird Fahrschulwissen abgefragt. Nach vollständiger Teilnahme und Übermittlung der Kursgebühr, wird die zuständige Behörde von uns informiert, dass der Klient das vorgeschriebene Verkehrscoaching absolviert hat.

Diese Veranstaltung wird vom Samariterbund Österreich, Rettung und Soziale Dienst gem.GmbH, Hollergasse 2-6, 1150 Wien, durchgeführt.

Nähere Informationen sowie die Termine finden Sie hier.


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