Alkoholisierte Lenker von Kraftfahrzeugen, die das erste Mal einen Delikt im Bereich von 0,8 bis 1,19 Promille begehen, müssen sich seit dem 1. September 2009, gem. §14 und 15 der 9. Novelle zur FSG-DV (Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung) einem Verkehrscoaching unterziehen.
Erste Hilfe-Kurse für Führerscheinwerber - „Retten auf Asphalt“
Um den Führerschein zu erhalten muss aufgrund der geltenden Gesetzeslage eine Unterweisung über „lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ in der Dauer von 6 Stunden (alle Führerscheinklassen ausgenommen D und D+E) absolviert werden.
Gesetzlich vorgeschrieben für Betriebsersthelfer (nach vier Jahren ist eine mindestens achtstündige Erste-Hilfe-Auffrischung zu absolvieren), Führerschein Klasse D, Giftbezugslizenz (mit Prüfung)